PREISE, LEISTUNGSUMFANG und HINWEISE
Wir bieten Ihnen Markenanmeldungen zu Pauschalpreisen an.
Die aktuellen Preise finden Sie hier:
Markenanmeldungen Europäische Union
Internationale Registrierungen
GEBÜHREN
Die Gesamtkosten einer Markenanmeldung setzen sich immer aus unserem Pauschalhonorar und den amtlichen Gebühren zusammen..
Die amtlichen Gebühren betragen aktuell*:
Österreichische Marken | Unionsmarken (EU) | Internationale Registrierungen |
Anmeldegebühr: EUR 280,00 Ab der 4. Klasse EUR 75,00 für jede weitere Klasse. | Anmeldegebühr: EUR 850,00 für 1 Klasse EUR 50,00 für die 2. Klasse Ab der 3. Klasse EUR 150,00 pro weiterer Klasse. | Inlandsgebühr im Falle einer österreichischen Marke: EUR 141,00 Weiterleitungsgebühr im Falle einer Unionsmarke: EUR 300,00 Grundgebühr: CHF 653,00 (bzw CHF 903,00 wenn Marke in Farbe) zzgl. CHF 100,00 ab der 4. Klasse Ergänzungsgebühr: CHF 100,00 oder individuelle Gebühr pro benannter Vertragspartei (Land) |
*Die Gebührenangaben auf dieser Website werden laufend überprüft und aktualisiert. Dennoch kann eine tagesaktuelle Anpassung nicht gewährleistet werden!
MARKENRECHERCHEN
Wir bieten Ihnen Ähnlichkeitsrecherchen für Marken in unterschiedlich abgestuften Paketen zu Pauschalpreisen an.
Die aktuellen Preise finden Sie HIER.
MARKENMONITORING
Wir bieten Ihnen Markenmonitoring in unterschiedlich abgestuften Paketen zu Pauschalpreisen an.
Die aktuellen Preise finden Sie HIER.
INDIVIDUELLE ANGEBOTE
Individuelle Angebote sind jederzeit möglich.
Bitte erfragen Sie diese hier.
MARKENPORTFOLIOS
Für die Betreuung von Markenportfolios bieten wir günstige Konditionen an.
Bitte erfragen Sie unsere speziell auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Angebote hier..
LEISTUNGSUMFANG
Alle Angebote haben einen genau definierten Leistungsumfang, den Sie bei den jeweiligen Seiten finden.
Die Pauschalpreise umfassen jedenfalls nicht:
- Schriftsätze jeglicher Art (etwa im Zuge von Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Zurückweisungen von Anmeldungen, sonstigen Gerichtsverfahren, etc).
- Korrespondenz mit Ämtern und anderen Anwälten die über die Formalitäten des Registrierungsverfahrens hinausgehen (etwa im Zuge von Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Zurückweisungen von Anmeldungen, sonstigen Gerichtsverfahren, etc).
- Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen oder sonstigen Verträgen.
Für diese Leistungen wird im Anlassfall ein gesondertes Honorar vereinbart.
HINWEISE
Bei vorzeitiger Mandatsbeendigung bzw Abbruch des Eintragungsvorgangs wird nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet.
Bei Beendigung des Auftrags nachdem der Antrag beim jeweiligen Amt eingebracht wurde, sind jedenfalls zwei Drittel des Pauschalhonorars zu bezahlen. Im Zweifelsfall kommt ein Stundensatz von EUR 200,00 + 20% USt zur Anwendung.
Im Zuge der Markenanmeldung wird mangels einer anderen Vereinbarung die Kanzlei als Vertreter im Markenregister eingetragen. Notwendige Korrespondenz mit dem jeweiligen Amt und dem Kunden, die nach erfolgreicher Eintragung in das Markenregister erfolgt, wird nach Stundensätzen abgerechnet.