WIE KANN MAN EINEN FIRMENNAMEN SCHÜTZEN LASSEN?

Die Firma ist gemäß § 17 UGB der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Wer in seinen Rechten dadurch verletzt wird, dass ein anderer eine Firma unbefugt gebraucht, kann gemäß § 37 UGB von diesem die Unterlassung des Gebrauchs der Firma verlangen.

Die Firma dient jedoch lediglich dazu, das Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Eine Marke kennzeichnet hingegen Waren oder Dienstleistungen.

Um gezielt Waren oder Dienstleistungen zu schützen, die unter dem Firmennamen angeboten bzw. vertrieben und mit dem Firmennamen gekennzeichnet werden, empfiehlt sich oftmals eine Markenanmeldung, dh die Anmeldung des Firmennamens als Marke. Auf diese Weise kann der Firmenname auch international geschützt werden.

Je nachdem, wo der Firmenname geschützt werden soll, steht markenrechtlicher Schutz in einzelnen Ländern als nationale Marke (zB in Österreich), in der EU als Unionsmarke oder im Wege der Erstreckung in ca. 90 Länder als internationale Registrierung offen.

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Ob ein Firmenname bzw ein Bestandteil davon bereits als Marke geschützt ist, kann im Wege einer Markenrecherche herausgefunden werden: