WIE KANN MAN EINE MARKE SCHÜTZEN LASSEN? 

(Und warum sollte man das tun?)


  • WARUM sollten Kennzeichen als Marke angemeldet werden?


Die registrierte Marke gewährt Ihnen ein "Ausschließungsrecht". 

Sie können anderen Unternehmen oder Personen verbieten, ein gleiches oder ähnliches Zeichen, für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn die Gefahr der Verwechslung im geschäftlichen Verkehr besteht.

Gegen die Verwendung durch andere Unternehmen oder Personen können Sie sich dann gerichtlich zur Wehr setzen (zB Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung).

Bei Verletzung Ihrer Marke durch eine jüngere registrierte Marke besteht zudem die Möglichkeit, sich schon gegen deren Eintragung in das Markenregister zu wehren und Widerspruch zu erheben.


  • WAS kann als Marke registriert werden?


Die gängisten Markenformen sind:

  • Wortmarken (Wörter, Zahlen, Buchstaben oder Schriftzeichen)
  • Wort-Bild-Marken (Kombination aus grafischer oder bildlicher Darstellung mit Wörtern oder Schriftzeichen)
  • Bildmarken (grafische oder bildliche Darstellung ohne Wörter oder Schriftzeichen)

Zudem sind im Prinzip alle Zeichen schützbar, die sich (dauerhaft und für jedermann verständlich) grafisch darstellen lassen.

Daher sind unter anderem auch Klangmarken, körperliche bzw dreidimensionale Marken oder Farbmarken schützbar, sofern eine grafische Darstellung möglich ist.

Beispiele:

Wenn Sie ein Logo schützen lassen möchten, bietet sich in den allermeisten Fällen die Anmeldung als Wort-Bild-Marke an.

Wenn Sie einen Namen schützen lassen möchten (oder auch einen Firmennamen schützen lassen möchten), bietet sich die Anmeldung einer Wortmarke an, wenn keine bestimmten grafischen Elemente geschützt werden sollen.


  • WO kann markenrechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden?


Markenrechtlicher Schutz kann so gut wie in jedem Land der Welt beantragt werden.

Die gängisten Varianten sind:



  • WAS kann geschützt werden?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Eine Liste mit den jeweiligen Produkten für die der Schutz angestrebt wird, ist zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Diese Liste nennt man "Waren- und Dienstleistungsverzeichnis"Dieses Verzeichnis soll alle Waren und Dienstleistungen anführen, für deren Kennzeichnung am Markt die Marke gedacht ist. Diese Waren- und Dienstleistungen sind entsprechend des Schemas der "Klassifikation von Nizza" in bis zu 45 Klassen einzuordnen.


  • WIE LANGE dauert der Markenschutz bzw. wann muss er verlängert werden?

Die Marke ist für 10 Jahre geschützt. Der Schutz kann in weiterer Folge unbegrenzt für jeweils weitere 10 Jahre durch die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.