• WARUM sollten Kennzeichen oder Namen als Marke registriert werden?


Die registrierte Marke gewährt Ihnen ein "Ausschließungsrecht". Sie können anderen Unternehmen oder Personen verbieten, ein gleiches oder ähnliches Zeichen (Namen, Logo, Slogan, Grafiken, etc.), für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn die Gefahr der Verwechslung im geschäftlichen Verkehr besteht.

Gegen die Verwendung durch andere Unternehmen oder Personen können Sie sich dann gerichtlich zur Wehr setzen (zB Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung).

Bei Verletzung Ihrer Marke durch eine jüngere registrierte Marke besteht die Möglichkeit, sich schon gegen deren Eintragung in das Markenregister zu wehren und Widerspruch zu erheben.


  • WARUM sollte man für eine regelmäßige Markenüberwachung sorgen?


Man kann nicht immer davon ausgehen, dass identische oder ähnliche Marken sofort am Markt in Erscheinung treten. Um von potentiellen Markenverletzungen zu erfahren, empfiehlt sich ein regelmäßiges "Markenmonitoring", das die Kanzlei zu Pauschalpreisen für Sie übernimmt.

Bei einer solchen Markenüberwachung werden in gewählten zeitlichen Abständen alle neu angemeldeten oder registrierten Marken im Ähnlichkeitsbereich ausgewertet.

Werden identische oder ähnliche Marken vorgefunden, nimmt die Kanzlei eine Risikoeinschätzung vor. Anhand dieser Risikoanalyse können weitere Schritte geplant werden. Vor allem das Widerspruchsverfahren bietet eine gute Möglichkeit, rasch gegen "jüngere" - also später angemeldete - Marken vorzugehen.