• WANN ist der richtige Zeitpunkt für eine Markenanmeldung?


Der richtige Zeitpunkt für eine Markenanmeldung liegt idealerweise schon vor dem Markteintritt bzw vor der Aufnahme der beabsichtigten Verwendung.

Den größtmöglichen Schutz erlangt man durch gezielte Vorbereitung:

  1. Auswahl einer prägnanten Wortschöpfung (keine beschreibenden Begriffe, geografische Angaben, Gattungsbegriffe, etc - im Zweifel bitte vorherige Beratung durch die Kanzlei in Anspruch nehmen).
  2. Bestellung eines Markenähnlichkeitsprotokolls und fachmännische Auswertung durch die Kanzlei, um rechtzeitig von etwaigen identischen oder ähnlichen Marken Kenntnis zu erlangen.
  3. Anmeldung der Marke (der Tag der Anmeldung ist das "Prioritätsdatum", dh ab diesem Tag kann man gegen "jüngere" - also später angemeldete - Marken vorgehen).
  4. Markteintritt


Natürlich können auch nicht registrierte Kennzeichen, die bereits seit längerem aktiv im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, als Marke registriert werden. Diese genießen aber auch ohne Registrierung  einen gewissen Schutz durch andere rechtliche Bestimmungen. Für Rückfragen zu diesem Thema steht die Kanzlei jederzeit zur Verfügung!


  • WANN muss der Markenschutz verlängert werden?


Die Marke ist für 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung geschützt.

Der Schutz kann in weiterer Folge unbegrenzt für jeweils weitere 10 Jahre durch die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.


  • WANN läuft die Widerspruchsfrist gegen neue Marken ab?


Bei Verletzung einer Marke durch eine jüngere Marke besteht die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. Im Prinzip läuft die Widerspruchsfrist nach drei Monaten ab.

Beginn der Frist:

  • Für österreichische Marken ist der Tag der Veröffentlichung im Österreichischen Markenanzeiger für den Beginn der Widerspruchsfrist maßgeblich. Dieser erscheint jeden 20. eines Monats.
  • Bei Unionsmarken für die EU beginnt die dreimonatige Frist mit der Veröffentlichung der Anmeldung der jüngeren Marke.
  • Im Fall von internationalen Registrierungen („IR-Marken“) mit Schutzausdehnung auf Österreich beginnt die dreimonatige Frist mit dem Monatsersten des Monats, der auf die Veröffentlichung der internationalen Registrierung der Marke im Veröffentlichungsblatt der WIPO folgt.

Auf Nachfrage werden Details gerne genauer erklärt.