• WO kann markenrechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden?


Markenrechtlicher Schutz kann so gut wie in jedem Land der Welt beantragt werden.

Die meistgewählten Varianten sind:

  • Nationale Marken (zB in Österreich)
  • Unionsmarken für die Europäische Union (vormals "Gemeinschaftsmarken")
  • Internationale Registrierungen ("IR-Marken") für eine beliebige Anzahl von Ländern aus einer derzeit ca. 90 Länder umfassenden Liste (Voraussetzung: Eine bestehende "Basismarke").


  • WO kann eine Markenanmeldung in Auftrag gegeben werden?


Fachkundige Beratung und die Abwicklung von Markenanmeldungen bietet Ihnen die Kanzlei zu günstigen Pauschalpreisen an.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für Anfragen zu Preisen, Terminen oder sonstigen Themen.

Die zuständigen Ämter sind: